Schulpsychologische Beratung im Thema Hochbegabung
Schulpsycholog:innen unterstützen Lehrkräfte und Eltern in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag sowie Schüler:innen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung, dem Weg zur Erreichung eines Schulabschlusses und der altersgerechten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben 1, 2. Auch die Schule als Institution, Schulleitungen, -aufsicht und -verwaltung sowie gesetzgebende Gremien werden durch die Schulpsychologie unterstützt 3.Die Schulpsychologischen Dienste sind Teil des öffentlichen Bildungswesens (gemäß Grundgesetz) und damit der psychologische Fachdienst für die Schule. In der Regel liegt die Trägerschaft bei den Bundesländern oder Kommunen.
Trotz unterschiedlicher Organisationsstrukturen und Schwerpunktsetzungen in den einzelnen Bundesländern verbindet die Schulpsychologie ein gemeinsames Professionsverständnis. Was sind die Arbeitsprinzipien der Schulpsychologie?
Die schulpsychologische Beratung 1, 2 ist grundsätzlich
Die schulpsychologische Arbeit basiert zudem auf einer neutralen, d. h. allparteilichen Position der Schulpsychologie im Schulsystem. Sie stellt weder eine einseitige Interessensvertretung der Schule noch der Eltern dar. Schulpsychologische Stellungnahmen und Beratungen sind unabhängig von Weisungen.
![]()
Aus dieser neutralen Position heraus werden Probleme einzelner Schüler:innen systemisch betrachtet, d. h. es werden die Wechselwirkungen zwischen Schule, Klasse und Familie berücksichtigt und möglichst alle hierin relevanten Bezugspersonen einbezogen.
![]()
Die Schulpsychologie verwendet dabei ein breites Tätigkeits- und Methodenspektrum. Neben Diagnostik und Beratung in den verschiedenen Themenfeldern bietet sie Fortbildungen an, begleitet Präventions- und Interventionsmaßnahmen und unterstützt pädagogische Fachkräfte durch Supervision, Coaching und Konfliktmanagement.
Die Förderung individueller Begabungen hat im gemeinsamen Professionsverständnis als wichtiger Aufgabenbereich der Schulpsychologie einen festen Platz 1. Auch im Rahmen der Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems, zu dem sich die Bundesrepublik Deutschland und in der Folge die Bundesländer in ihrer Schulgesetzgebung verpflichtet haben, unterstützen Schulpsycholog:innen durch ihre Tätigkeit die Förderung individueller Begabungen 4. Wenn es um die Diagnostik von Hochbegabung und daran anschließende Förderempfehlungen oder Beratung geht, sind Schulpsycholog:innen somit geeignete Ansprechpartner:innen für Erziehungsberechtigte, aber auch für pädagogische und beratende Fachkräfte.
Hochbegabung ist für Lehrkräfte und auch für Eltern schwerer zu erkennen, wenn Leistungs- oder Verhaltensprobleme vorliegen. Da die Schulpsychologie in allen Fragen problematischen Schülerverhaltens berät, kommen häufig Ratsuchende in die Beratung, die bisher noch nicht an eine Unterforderung als möglichen Hintergrund der Probleme gedacht haben 3.
In der schulpsychologischen Beratung im Kontext Hochbegabung stehen Fragen zu Langeweile und Unterforderung, zur Förderung und zu Schullaufbahnentscheidungen im Mittelpunkt 3. Auffälliges Verhalten, schlechte Leistungen und soziale Probleme, die aufgrund ungünstiger Interaktionen aufgetreten sind, können ebenfalls Thema der Beratung sein. Bei bestimmten Schullaufbahnentscheidungen wie dem Überspringen von Klassen oder frühzeitiger Einschulung oder der Zuweisung zu Spezialklassen für Hochbegabte wird in der Regel die Schulpsychologie einbezogen, insbesondere dann, wenn die Schulleistungen nicht der hohen Begabung entsprechen.
Zunehmend wird Schulpsychologie auch in die Fortbildung von Lehrkräften zum Thema Hochbegabung sowie in Schulentwicklungsmaßnahmen und Schwerpunktprogrammen einbezogen 3. Im Umgang mit Hochbegabten entstehen nicht selten psychisch fordernde Situationen für Lehrkräfte, in denen die Schulpsychologie mit Psychoedukation und Supervisionsangeboten für Lehrkräfte unterstützt 5.
In der schulpsychologischen Beratung werden verschiedene Informationen zusammengetragen (u. a. Gespräche mit allen Beteiligten, Psychologische Diagnostik, Beobachtungen von Schulärzt:innen, Lehrkräften und Schulpsycholog:innen). Auf der Basis dieser Informationen wird ein individuelles Förderkonzept entwickelt, für dessen Umsetzung häufig mit außerschulischen Partnern kooperiert wird 3.
Da sich (Hoch-)Begabung als vergleichsweise markantes Merkmal neben Leistungen auch auf die sozialen Beziehungen und die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt, werden in der schulpsychologischen Beratung die individuelle psychische und kontextuelle Situation herausgearbeitet und alle relevanten Facetten einbezogen 5.
Die Schulpsychologie unterstützt das System Schule dabei, schuleigene Förderkonzepte zu entwickeln und begleitet längerfristige Schulentwicklungsprozesse und deren Evaluation 3. Diese systemischen Lösungsansätze wirken in erster Linie präventiv: Auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse über Hochbegabte und die Eignung von Fördermöglichkeiten sorgt sie dafür, dass hochbegabte Schüler:innen über den Einzelfall hinaus besser erkannt und gefördert werden.
Trotz des bundesweit einheitlichen Professionsverständnisses der Schulpsychologie unterscheiden sich aufgrund der föderalen Struktur des Bildungssystems deren rechtliche Verankerung, ihre Organisationsstrukturen sowie die schulpsychologische Versorgung in den Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen sind die schulpsychologischen Beratungsstellen bspw. den Kreisbehörden unterstellt, während in Bayern die Schulpsychologie Teil des staatlichen Schulsystems ist und Schulpsycholog:innen ihre Dienststelle in der Regel vor Ort in den Schulen haben. Die Form der gesetzlichen Regelung der Schulpsychologie in den Schulgesetzen oder – häufiger – mittels Erlassen oder Aufgabenbeschreibungen unterscheidet sich 2. Somit variieren auch inhaltliche Schwerpunktsetzungen sowie der Stellenwert der Hochbegabtenförderung und deren formale Verankerung.
Jede Schule in der Bundesrepublik verfügt über schulpsychologische Ansprechpartner. Insofern ist Schulpsychologie prinzipiell ein flächendeckendes Angebot, jedoch sind die personellen Ressourcen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich und häufig weit entfernt von dem geforderten Mindestschlüssel von 5.000 Schüler:innen, 400 Lehrkräften und 12 Schulen pro Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe 1. Aktuelle schulpsychologische Versorgungszahlen in den Bundesländern werden regelmäßig vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Sektion Schulpsychologie veröffentlicht. Mitunter sind Schulpsycholog:innen direkt an öffentlichen oder privaten Schulen oder Internaten, z. B. in kirchlicher Trägerschaft, tätig. Über Anzahl und Aufgaben dieser Fachkräfte besteht jedoch keine Übersicht.
Schulpsychologische Dienste: Die Kontaktdaten aller Schulpsychologischen Dienste in den Bundesländern sind zu finden unter www.schulpsychologie.de.
Weitere Ansprechpartner:innen: In der Beratungsstellendatenbank des Karg Fachportal Hochbegabung finden Ratsuchende wohnortnah weitere professionelle Beratungsangebote, die sich auf das Thema Hochbegabung spezialisiert haben.